Was ist ein Kieferorthopäde?
Wichtigster Punkt für den Patienten ist die richtige Arztwahl!
Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, sollten Sie sich vor Beginn der Behandlung über die Qualifikationen des Arztes informieren. Sie sollten zusätzlich darauf achten, dass Ihr Behandler ausschließlich kieferorthopädische Behandlungen durchführt.
Kieferorthopäde
Der Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach erfolgreichem Abschluss seines Zahnmedizinstudiums als Zahnarzt gearbeitet hat und anschließend eine mindestens dreijährige, hauptberufliche und ganztägige Weiterbildung im Fachgebiet der Kieferorthopädie abgeschlossen hat. Diese Spezialausbildung muss sowohl in einer kieferorthopädischen Fachpraxis als auch in einer kieferorthopädischen Universitätsklinik erfolgen. Abgeschlossen wird diese Ausbildung mit einer Facharztprüfung. Nur wer diese Qualifikationen erworben hat, darf sich als Kieferorthopäde bezeichnen.
Durch die Erfahrung und Spezialisierung auf ausschließlich kieferorthopädische Behandlungen ist es dem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie möglich, individuelle und schonende Therapien durchzuführen, seltene Wachstumsmuster zu erkennen und ggf. bei ungünstiger Gewebereaktion richtig zu reagieren.
Zahnarzt, MSc. Kieferorthopädie
Jeder Zahnarzt kann nebenberuflich an einer Ausbildung zum Master für Kieferorthopädie teilnehmen. Da es sich hier nicht um eine hauptberufliche Vollzeitausbildung handelt und kein Mindestarbeitsjahr an einer Universitätsklinik erforderlich ist, beinhaltet diese Ausbildung im Vergleich zur Facharztausbildung einen deutlich geringeren Anteil an praktischer Behandlung und somit Erfahrung.
Der Master of Science für Kieferorthopädie kann an einer Universität erworben werden. Die Ausbildung umfasst 45 Tage mit je 10 Unterrichtsstunden à 40 Minuten verteilt über fünf Semester. Zum Vergleich: Der Fachzahnarzt benötigt mindestens 3 Jahre in Vollzeit.
Häufig arbeiten Kieferorthopäde und MSc für KFO gemeinsam in einer Praxis.
Zahnarzt, Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie
Hierfür ist keine Ausbildung mit abschließender Prüfung notwendig.