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Die Öffnungszeiten für unsere Praxis sind:

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Kinder- und Jugendlichenbehandlung

Eine kieferorthopädische Behandlung ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der Regel kostenlos, d.h. sie wird von den Krankenkassen vollständig übernommen*.

Gern beraten wir Sie hierzu umfassend in unserer Praxis.

(*) Hierbei ist ausschlaggebend, dass lediglich der Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag stattfinden muss. Die Therapie wird dann selbstverständlich bis zu ihrem Abschluss von den Kassen finanziert. Lediglich zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Keramikbrackets oder lingual verankerte Geräte sind keine Kassenleistungen und können auf Wunsch zusätzlich selbst finanziert werden. Desweiteren muss für die gesetzliche Krankenkasse der Bedarfsgrad einer kieferorthopädischen Behandlung festgelegt werden (Grad 1-5). Sollte der Grad kleiner 3 sein, ist die gesetzliche Krankenkasse nicht verpflichtet die Behandlung zu übernehmen.

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